Ambulanter Sozialer Dienst
Aufgabe des ambulanten sozialen Dienstes der Justiz ist es, den kriminellen Rückfall durch „Hilfe zur Selbsthilfe“ nach Möglichkeit zu verhindern.

Dazu gehört einerseits die Überwachung der gerichtlich erteilten Auflagen und Weisungen (etwa Ausgleich des mit der Straftat verursachten Schadens, Teilnahme an einer Therapie oder Anti-Gewalt-Training usw.) und gegebenenfalls die Einwirkung auf die Lebensführung des Verurteilten.

Andererseits zählt hierzu die Beratung und Betreuung in allen mit der Resozialisierung zusammenhängenden Fragen und Problemen.

Der ambulante soziale Dienst der Justiz bietet den Betreuten Hilfe, individuelle Defizite, welche die Straffälligkeit begünstigen, aufzudecken und zu bewältigen.

Er unterstützt die Erarbeitung von Lösungen zu Fragen des alltäglichen Lebens.

Durch Wiedereingliederung eines Straftäters in die Gesellschaft leistet der ambulante soziale Dienst  einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit.