Die Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Insbesondere im Bereich der Übertragung von Immobilien, bei bestimmten familienrechtlichen Angelegenheiten und im Erbrecht ist ihre Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben. Das Recht der Notare ist in der Bundesnotarordnung geregelt. Danach haben Notare unabhängig, unparteiisch und verschwiegen zu sein. Im Bezirk des Landgerichts Aachen sind ausschließlich hauptberufliche Notare ( sog.  „Nur-Notare“) bestellt. Sie werden durch die Rheinische Notarkammer  in Köln vertreten. Dort sind auch weitere Informationen über die Arbeit der Notare und die Notariate im hiesigen Bezirk verfügbar.

Dem Präsidenten des Landgerichts Aachen obliegt die Aufsicht über die in ihrem Landgerichtsbezirk niedergelassenen Notare. Dies umfasst vor allem die Aufgabe, die gesetzmäßige Amtsführung der Notare zu überwachen. In dieser Eigenschaft ist das Landgericht auch für Entscheidungen über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Notare sowie für die Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG) zuständig.