Testmöglichkeit für Videoverhandlungen der Justiz

 

Hier können Teilnehmerinnen und Teilnehmer einmal die Woche testen, ob die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer Videokonferenz mit der Justiz im OLG Bezirk Köln erfüllt sind.

Falls Sie an einer von der Justiz veranstalteten Videokonferenz über dOnline (Jitsi) oder einen virtuellen Meetingraum (VMR) teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen folgenden Service an, damit Ihre Videoteilnahme gelingen kann:

Öffnen Sie montags zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr mit Ihrem Chromium basierten Browser (bspw. Google Chrome) und Ihrem angeschlossenen Headset

https://video.openws.de/TestraumOLGKoeln

Dort wartet eine Kollegin bzw. ein Kollege der IT-Abteilung des Oberlandesgerichts auf Sie, um mit der nötigen Ruhe vorab zu testen, ob Ihre Hard- und Software richtig für die Videokonferenz eingestellt ist. Dabei können insbesondere wiederkehrende Fehler erkannt und daraus resultierende Störungen behoben werden. Ein darüber hinausgehender technischer Support ist allerdings nicht möglich.

Falls Ihre Konferenz über einen virtuellen Meetingraum (VMR) stattfinden soll, können Sie auch die Teilnahme mit einem VMR testen. Senden Sie bitte dafür rechtzeitig vorab eine E-Mail an

videoverhandlung@olg-koeln.nrw.de

und Sie erhalten eine Einladung zu einem im gleichen Zeitfenster angebotenen Test.

Nur für den seltenen Fall, dass gerade an dem Montag, an dem Sie testen wollen, der oben angegebene Raum die Kapazitätsgrenze der Teilnehmerinnen und Teilnehmern erreicht hat, wird der Raum

https://video.openws.de/TestraumOLGKoeln2

geöffnet. Bitte öffnen Sie (nur) dann diese Internetadresse.

Falls Sie sich im Testraum nicht verständigen können, können Sie sich an

videoverhandlung@olg-koeln.nrw.de 

oder die Rufnummer 0173 / 7010457 wenden.

 

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrer Videokonferenz mit der Justiz!