Geschäftsstelle Quelle: Justiz NRW

Wegen der anhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollen Anliegen vorwiegend schriftlich per Post oder den vor dem Gebäude befindlichen Nachtbriefkasten eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache im Landgericht ist weit überwiegend nicht erforderlich. Es werden daher derzeit keine allgemeinen Sprechzeiten abgehalten. In dringenden Angelegenheiten kann ausnahmsweise ein Termin vergeben werden. Wir bitten Sie, sich in diesen Fällen, telefonisch zu erkundigen, ob ein dringender Anlass vorliegt. In diesen Fällen wird mit Ihnen ein konkreter Termin innerhalb der nachstehenden Sprechzeiten vereinbart werden.


Öffnungszeiten des Gebäudes:
  

    montags und dienstags:        8:00 - 16:00 Uhr
    mittwochs bis freitags:           8:00 - 15:30 Uhr
    sowie während der Dauer öffentlicher Verhandlungen

Sprechstunden:

    montags bis freitags:          8:00 - 12:00 Uhr
    donnerstags:                         13:45 - 15:00 Uhr

Sprechzeiten der Referendarabteilung:

    montags bis freitags: 8:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
     oder nach telefonischer Vereinbarung.