In Zivilstreitigkeiten werden vor den Zivilkammern der Landgerichte, einschließlich der Kammern für Handelssachen, im Wesentlichen bürgerliche Rechtsstreitigkeiten entschieden, deren zu verhandelnden Ansprüche den Gegenstand an Geld oder Geldwert die Summe von 5.000,00 Euro übersteigen.

Darüber hinaus ist das Landgericht im Bereich der Zivilstreitigkeiten für einige Spezialverfahren zuständig. Eine genaue Auflistung dieser Verfahren ergibt sich aus dem Gesetz, § 71 II GVG.