Der Neubau von 1929 - das Gerichtsgebäude am Adalbertsteinweg Der Neubau von 1929 - das Gerichtsgebäude am Adalbertsteinweg
Kreisgericht Großkölnstraße 37 Kreisgericht Großkölnstraße 37
Das alte Gerichtsgebäude von 1888 - damals noch allein auf weiter Flur Das alte Gerichtsgebäude von 1888 - damals noch allein auf weiter Flur
Das Treppenhaus des Gerichtsgebäudes von 1888 Das Treppenhaus des Gerichtsgebäudes von 1888
Der Eingang zum Schwurgerichtssaal im Altbau Der Eingang zum Schwurgerichtssaal im Altbau
Die Säulenhalle im 1. Obergeschoss des Neubaus von 1929 Die Säulenhalle im 1. Obergeschoss des Neubaus von 1929


Zur Geschichte der Aachener Justiz

Die Grundlage unserer heutigen Gerichtsverfassung wurde in Aachen in der Zeit der französischen Besetzung Ende des 18./ Anfang des 19. Jahrhunderts gelegt. War die Gerichtsbarkeit zuvor an die territorialen Einflussbereiche kleiner und kleinster Landesherren geknüpft, so wurde sie durch die Franzosen ohne Rücksicht auf alle historischen Gegebenheiten, gerade deswegen aber um so effektiver neu gestaltet. Die Franzosen fanden zu Beginn der Besetzung im Jahre 1794 im Gebiet des späteren Landgerichtsbezirks Aachen nicht weniger als 18 souveräne Landesherrschaften vor, die von ganz unterschiedlicher Bedeutung waren. So zählten hierzu beispielsweise die Freie Reichsstadt Aachen ebenso wie das Sonnenlehn Schönau in der Bürgermeisterei Heiden. Jeder dieser Herrschaften hatte ihre eigenen Gerichte und ihr eigenes Recht. Allein im Gebiet der Freien Reichsstadt Aachen gab es eine große Zahl von Gerichten, die zum Teil mit sich überschneidenden Zuständigkeiten nebeneinander tätig waren.

Die Franzosen machten diesem unübersichtlichen Zustand ein Ende und errichteten im November 1794 die ersten Friedensgerichte, die die Vorläufer der heutigen Amtsgerichte sind und die alten erstinstanzlichen Untergerichte vollständig ablösten. Im Jahre 1798 kam es zu einer flächendeckenden Neuordnung der Justiz. Die Friedensgerichte blieben bestehen. Sie waren für geringwertige Zivilsachen und leichte Strafsachen (entsprechend den heutigen Ordnungswidrigkeiten) zuständig. Aachen erhielt daneben im Jahre 1798 ein Korrektionnellgericht, vor dem Strafsachen von mittlerer Schwere (entsprechend den heutigen Vergehen) verhandelt wurden. Berufungen gegen Strafurteile der Friedensrichter waren nicht zulässig. Im Jahre 1802 richtete man in Aachen auch ein sogenanntes Gericht Erster Instanz ein, in welches das Korrektionnellgericht eingegliedert wurde und das neben den schon erwähnten Zuständigkeiten dieses Gerichts auch für höherwertige erstinstanzliche Zivilsachen zuständig war, ferner für die Berufungen gegen Zivilurteile der Friedensgerichte. Die Berufungen gegen die erstinstanzlichen Zivilurteile des Tribunals Erster Instanz gingen bis zum Jahre 1804 an den Appellationsgerichtshof in Trier, danach an den in Lüttich. Außerdem gab es in Aachen noch ein Kriminalgericht, vor dem die schweren Straftaten (Verbrechen) und Berufungen gegen die erstinstanzlichen Strafurteile des Tribunals Erster Instanz verhandelt wurden. Im Jahre 1808 wurde es in Assisenhof (Geschworenengericht) umbenannt.

Im Jahre 1814 fiel der Aachener Bezirk an Preußen. Das Gericht Erster Instanz wurde zunächst in Kreisgericht umbenannt und am 1. August 1820 durch das heutige Landgericht ersetzt, das aus einem Präsidenten und 12 Richtern bestand und sich in 3 Kammern gliederte. Ferner blieb das schon seit dem Jahre 1807 in Aachen ansässige Handelsgericht bestehen, welches im Jahre 1879 durch die Kammern für Handelssachen ersetzt wurde. Es bestand aus einem Präsidenten und 4 Richtern. Am 1. September 1821 wurden schließlich die bisherigen Friedensgerichte durch neue Friedensgerichte mit veränderten Bezirksgrenzen ersetzt. Im Aachener Landgerichtsbezirk gab es 18 solcher Friedensgerichte. An ihre Stelle traten im Jahre 1879 die heutigen Amtsgerichte, seinerzeit im Aachener Bezirk 16 Stück.

Die preußische Zeit hat uns die heutigen großen Gebäude des Land- und Amtsgerichts hinterlassen. Nach einigen Übergangslösungen waren das Land- und das Friedensgericht im Jahre 1828 zu-nächst in einem neu errichteten Gebäudeteil auf dem Gelände des früheren Franziskanerklosters in der Großkölnstraße 37 untergebracht worden. Als man später einen Neubau plante, entschied man sich trotz des beharrlichen Kampfes der Altstadt um den Erhalt des Gerichtes in ihrem Bezirk für einen Bauplatz in der Nähe des seit 1874 am Adalbertsteinweg gelegenen Gefängnisses. Hier entstand zwischen 1883 und 1888 das Gebäude Kongressstraße. Mit der Errichtung des Gebäudes am Adalbertsteinweg begann man 1926. Als es im Oktober 1929 eingeweiht wurde, nahm als Zeichen der freundschaftlichen Beziehungen zu den Nachbarstaaten an der Feier neben anderen Ehrengästen auch der Oberstaatsanwalt von Maastricht teil - ein damals noch nicht selbstverständliches Ereignis.